Die „Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes“ weist auf die komplizierte Rechtesituation bei der Digitalisierung von urheberrechtlich geschützten Werken in Archiven, Bibliotheken und Museen hin. Sie ist ein deutliches Plädoyer für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Digitalisierung des kulturellen Erbes erfordert bislang einen sehr hohen Einsatz von Ressourcen für die Klärung des urheberrechtlichen Status von Werken – ein Unterfangen, dass sich häufig als unmöglich erweist. Aufforderung und Ziel der Hamburger Note ist, die Digitalisierung des kulturellen Erbes zu erleichtern und in größerem Umfang zu ermöglichen.
Dreizehn namhafte Rechtsexperten und Vertreter deutscher Kulturinstitutionen, die sich mit der Bewahrung von Kulturgut beschäftigen, haben sich zu dieser gemeinsamen Erklärung zusammengefunden, um den Diskurs in der Urheberrechtsdebatte in Hinblick auf das kulturelle Erbe voranzubringen – einen Diskurs, der seit Jahren auch auf der Konferenzreihe „Zugang gestalten!“ geführt wurde und auf der diesjährigen Konferenz am 5. und 6. November 2015 fortgesetzt wird.
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